Der Beitrag informiert über eine EuGH-Entscheidung zum Thema Steuereinhebung und missbräuchliches Verhalten zur Erlangung eines Steuervorteils. Es wird der Sachverhalt dargestellt, der der Entscheidung " Ing. Auer" zugrunde lag, und die Entscheidung kommentiert.
EuGH 8.11.2007, Rs C-251/06 Ing. Auer