Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über eine Entscheidung des UFS, der sich mit Fragen betreffend pauschale Einzelrückstellungen zu befassen hatte. Sind die für pauschale Einzelwertberichtigungen vorgesehenen steuerlichen Grundsätze auch auf pauschale Einzelrückstellungen anwendbar? Ist es für die steuerliche Anerkennung notwendig, dass die Gewährleistungswahrscheinlichkeit auf den gesamten Umsatz des Unternehmens umgelegt wird, oder sind dafür die jeweiligen Produkt- und Modellgruppen heranzuziehen? Sind Anspruchsschreiben der Geschädigten notwendig?