Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über die Entscheidung des UFS, der sich mit der Frage zu befassen hatte, ob Reisekosten für beruflich bedingte Seminartage steuerlich auch dann anzuerkennen sind, wenn ein privater Urlaub unmittelbar vorher oder daran anschließend erfolgt. Ist dabei ein Mischaufwand, der steuerlich nicht abzugsfähig ist, gegeben?
Rechtsgrundlagen: § 20 EStG