Zusammenfassung: In ihrem Beitrag befasst sich Dr. Koran mit der durch das SchenkMG 2008 per 1.8.2008 normierten Pflicht, der Finanzbehörde Vermögensverschiebungen zu melden. Zunächst geht sie auf die Bestimmungen zur Anzeigepflicht des § 121a BAO ein, befasst sich dabei mit der gemischten Schenkung sowie mit Grundstücksschenkungen, beleuchtet anschließend die Gründe, die zu der Schenkungsmeldepflicht geführt haben und welche Zielsetzungen der Gesetzgeber damit verfolgt. Danach führt sie aus, für welches Vermögen die Anzeigepflicht gilt. Ebenso erläutert sie, welche Befreiungen im Zusammenhang mit der Meldepflicht vorgesehen sind, um danach darauf einzugehen, welche Personen der Anzeigepflicht unterliegen. Abschließend führt sie an, welche gesetzliche Frist vom Gesetzgeber zur Anzeige vorgesehen ist, in welcher Form diese zu erfolgen und welche Angaben sie zu beinhalten hat und welche Behörde dafür zuständig ist.