Zusammenfassung: In dieser Entscheidung hatte sich der UFS mit der Frage zu befassen, ob eine Beteiligungsholding zum Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen berechtigt sein kann.
Rechtsgrundlagen: § 2 UStG
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Zusammenfassung: In dieser Entscheidung hatte sich der UFS mit der Frage zu befassen, ob eine Beteiligungsholding zum Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen berechtigt sein kann.
Rechtsgrundlagen: § 2 UStG
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