Zusammenfassung: Immer mehr Konzerne wenden die Nettomargenmethode an, um konzerninterne Verrechnungspreise zu bestimmen. Diese Methode erweist sich jedoch als schwierig, Fragen wie, ist es möglich, dass ein Verlust entsteht oder welches Datenmaterial soll verwendet werden, werden immer öfter aufgeworfen. Der Beitrag versucht zur Lösung dieser Fragen beizutragen.
Rechtsgrundlagen: § 6 EStG; § 8 Abs 2 KStG