Zusammenfassung: Der Autor informiert in seinem Beitrag über die neuen Regelungen des Gleichbehandlungsgesetzes. Diese sehen vor, dass der AN. welcher die diskriminierende Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung, Entlassung, Auflösung in der Probezeit etc. gegen sich gelten läßt, Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens und Entschädigung für erlittene persönliche Beeinträchtigung hat.
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