Zusammenfassung: Der Autor erörtert in seinem Beitrag die Rsp des OGH und des VwGH zur Frage der Reichweite der sozialen Gestaltungspflicht. Er versucht daraus allgemeine Regelungen abzuleiten.
Rechtsgrundlagen: § 105 ArbVG; § 6 BEinstG; § 7 BEinstG
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