Zusammenfassung: In diesem Verfahren gegen Italien beantragte die Kommission die Feststellung, dass Italien im Zusammenhang mit der nationalen Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer an einen Steuerpflichtigen gegen ihre Verpflichtungen aus der 8. MwSt-RL und der 13 MwSt-RL verstößt.
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