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Unternehmenssteuerrecht - § 6 KommStG - Kommanditistenhaftung

SteuerrechtChristian Huber; Peter Pichlertaxlex-SRa 2007/91taxlex-SRa 2007, 412 Heft 9 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Mitunternehmer sind als unmittelbare Schuldner der Kommunalsteuer zu qualifizieren und unterliegen nicht der Haftungsbeschränkung für Kommanditisten.

Rechtsgrundlagen: § 6 KommStG

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