Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über die Ermächtigung des Vereinigten Königreichs, bei Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierter Schaltkreise den Steuerschuldner in Abweichung der Vorgaben des Art 193 RL 2006/112 zu bestimmen.
Rechtsgrundlagen: Art 193 RL 2006/112