Zusammenfassung: In dem Beitrag werden die Schlussanträge des GA Megozzi in der Rs C-298/05 zusammengefasst, in der die Gemeinschaftsrechtskonformität der §§ 20 Abs 2 und 3 dAStG geprüft werden soll, die bei Niedrigbesteuerung ausländischer Passiveinkünfte einen einseitigen switch-over von der Befreiungs- zur Anrechnungsmethode ermöglichen.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 2 dAStG; § 20 Abs 3 dAStG