Art 52 EG; Art 58 EG; Art 67 EG; Art 52 EG
Die Einschränkung des Verlustausgleichsrechts für Verluste, die aus Abschreibungen auf Beteiligungen an gebietsfremden Tochtergesellschaften resultieren, steht mit der Niederlassungsfreiheit nicht in Einklang.