Zusammenfassung: Die Erstattung der Vorsteuer für Auslandsunternehmen setzt die Beilage der Originalrechnung zum Vergütungsantrag voraus.
Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 9 UStG
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Zusammenfassung: Die Erstattung der Vorsteuer für Auslandsunternehmen setzt die Beilage der Originalrechnung zum Vergütungsantrag voraus.
Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 9 UStG
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