Zusammenfassung: Die Autoren nehmen zur Entwicklungsgeschichte und Auslegung der Ausnahmeregelung des § 46 Abs 3 Z 2 BMVG Stellung und weisen nach, dass bei einem konzerninternen Arbeitsplatzwechsel kein Umstieg in das Abfertigungsmodell " Neu" erfolgt, was nach Ansicht der Verfasser auch beim " neuen" Dienstverhältnis die Auszahlung steuerbegrünstigter freiwilliger Abfertigungen ermöglicht.