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Kein Wechsel in das System Abfertigung " Neu" innerhalb des Konzerns

Arbeitsrecht - SozialrechtMartin Freudhofmeier; Matthias Feursteintaxlex 2007, 229 - 230 Heft 5 v. 1.5.2007

Zusammenfassung: Die Autoren nehmen zur Entwicklungsgeschichte und Auslegung der Ausnahmeregelung des § 46 Abs 3 Z 2 BMVG Stellung und weisen nach, dass bei einem konzerninternen Arbeitsplatzwechsel kein Umstieg in das Abfertigungsmodell " Neu" erfolgt, was nach Ansicht der Verfasser auch beim " neuen" Dienstverhältnis die Auszahlung steuerbegrünstigter freiwilliger Abfertigungen ermöglicht.

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