§ 16 EStG
Der Anspruch auf volle Tagesdiäten schließt die Geltendmachung von Differenzwerbungskosten aus.
VwGH 13.9.2006, 2006/12/0011
§ 16 EStG
Der Anspruch auf volle Tagesdiäten schließt die Geltendmachung von Differenzwerbungskosten aus.
VwGH 13.9.2006, 2006/12/0011