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Wellnessleistungen keine Nebenleistungen zur Beherbergung

SteuerrechtChristian Huber; Peter Pichlertaxlex-SRa 2007/31taxlex-SRa 2007, 103 Heft 3 v. 1.3.2007

Zusammenfassung: Wellnessleistungen in einem Beherbergungsbetrieb stellen keine Neben- sondern getrennte Hauptleistungen dar.

Rechtsgrundlagen: § 1 Ustg

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