Zusammenfassung: Der Autor nimmt eine Entscheidung des BFH, in der dieser ausführte, dass bei gemischter Veranlassung von Sachzuwendungen an den Arbeitnehmern eine Aufteilung in Arbeitsentgelt und betriebliche Zuwendung vorgenommen werden müsse, zum Anlass, um sich mit der Frage auseinanderzusetzen, unter welchen Voraussetzungen vom Arbeitgeber bezahlte Reisen der Lohnsteuerpflicht unterliegen.
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