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Prozesskosten in Familienangelegenheiten

SteuerrechtChristian Huber; Peter Pichlertaxlex-SRa 2007/17taxlex-SRa 2007, 59 - 60 Heft 2 v. 1.2.2007

Zusammenfassung: Sofern in Familienrechtsstreitigkeiten kein Kostenersatzanspruch zusteht, können Verfahrenskosten als außergewöhnliche Belastung in Abzug gebracht werden.

Rechtsgrundlagen: § 34 EStG

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