Der Beitrag behandelt ein EuGH Urteil, in dem es um eine Bestimmung im belgischen Erbschaftssteuerrecht geht, welche eine Erbschaftssteuerbefreiung für Anteile an einer oder Forderungen gegen eine Familiengesellschaft unter der Voraussetzung vorsieht, dass die Gesellschaft in den drei dem Tod vorausgehenden Jahren zumindest fünf Arbeitnehmer in der Flämischen Region beschäftigt hat.