§ 22 BAO
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob es eine übliche Vorgehensweise ist, Gebäude im Interesse eines konkreten Mieters zu erwerben.
VwGH 26.7.2007, 2005/15/0013
§ 22 BAO
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob es eine übliche Vorgehensweise ist, Gebäude im Interesse eines konkreten Mieters zu erwerben.
VwGH 26.7.2007, 2005/15/0013