Zusammenfassung: Die Autoren stellen in ihrem Beitrag die obligatorische Betriebliche Mitarbeitervorsorge für freie Dienstnehmer bzw die Selbständigenvorsorge für Personen, die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG unterliegen, sowie die freiwillige Selbständigenvorsorge für freiberufliche Selbständige und Land- und Forstwirte dar.
Rechtsgrundlagen: § 1 BMSVG