Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über eine Vorlagefrage, die vom BFH vorgelegt wurde. Fraglich ist, ob es der Kapitalverkehrsfreiheit widerspricht, wenn ein Spendenabzug nur dann zulässig ist, wenn die begünstigte gemeinnützige Einrichtung in Deutschland ansässig ist.
Schlagwörter: