Zusammenfassung: Der Autor stellt die Regelung des § 295 Abs 3 BAO dar, wonach Bescheide nachträglich auch nach Eintritt der Rechtskraft geändert werden können. Er beschreibt die " grundlagenähnlichen Bescheide" und geht auf die Rechtsprechung des VwGH in Bezug auf § 295 BAO ein.
Rechtsgrundlagen: § 295 BAO; § 211 BAO; § 44 Abs 2 BAO; § 209a BAO