Zusammenfassung: Der EuGH bestätigt die Zulässigkeit der Anwendung verschiedener Mehrwertsteuersätze für eine einheitliche Lieferung.
Rechtsgrundlagen: Art 28 Abs 2 lit a 6. MWSt-RL 77/388/EWG
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Zusammenfassung: Der EuGH bestätigt die Zulässigkeit der Anwendung verschiedener Mehrwertsteuersätze für eine einheitliche Lieferung.
Rechtsgrundlagen: Art 28 Abs 2 lit a 6. MWSt-RL 77/388/EWG
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