Zusammenfassung: Die GA nimmt zur Frage der Qualifikation der ungarischen Zulassungssteuer als Einfuhrzoll oder als Abgabe gleicher Wirkung iSd Art 23 und 25 EG und zur Zulässigkeit der Einhebung einer höheren Zulassungssteuer für importierte Gebrauchtwagen Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 23 EG; Art 25 EG; Art 28 EG; Art 90 Abs 1 EG; Art 33 6. MWSt-RL 77/388/EWG ; RL 91/680/EWG