§ 289 Abs 1 BAO
Die Veranlassung einer kassatorischen Erledigung durch den UFS obliegt zwar dem Ermessen der zweitinstanzlichen Steuerbehörde, erfordert aber eine schlüssige Begründung.
VwGH 26.04.2006, 2004/14/0059
§ 289 Abs 1 BAO
Die Veranlassung einer kassatorischen Erledigung durch den UFS obliegt zwar dem Ermessen der zweitinstanzlichen Steuerbehörde, erfordert aber eine schlüssige Begründung.
VwGH 26.04.2006, 2004/14/0059