Zusammenfassung: Das BMF weist auf die verpflichtende Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf Großrechnungen mit einem Rechnungsbetrag über 10000 hin.
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 1 Z 2 UStG
Weiterführende Hinweise: BMF, 01.06.2006, 010219/0244-VI/9/2006