Zusammenfassung: Der GA prüft, ob die Festlegung der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage für die partielle Privatnutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes mit den aliquoten Anschaffungs- oder Herstellungskoten des Gebäudes mit den Vorgaben der 6. RL 77/388/EWG in Einklang steht und ob die Bemessungsgrundlage auch die Erwerbskosten der Liegenschaft umfassen muss, sofern dieser Erwerb mehrwertsteuerpflichtig war und das Vorsteuerabzugsrecht geltend gemacht wurde.