Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob der Liegenschaftsverkäufer im sogenannten Bauherrenmodell zur Zahlung der Grunderwerbsteuer herangezogen werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 9 GrEStG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob der Liegenschaftsverkäufer im sogenannten Bauherrenmodell zur Zahlung der Grunderwerbsteuer herangezogen werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 9 GrEStG
Schlagwörter: