Zusammenfassung: Die GA prüft, ob die Einschränkung der Abzugsfähigkeit der Beitragsleistungen für die mit nichtansässigen Rentenversicherungsträgern geschlossenen Lebensversicherungs- und Altersvorsorgeverträgen mit den Artt 39, 43 und 49 EG in Einklang steht.
Rechtsgrundlagen: Art 39 EG; Art 43 EG; Art 49 EG