Zusammenfassung: Der UFS definiert den Begriff der " Großreparaturen" iSd § 12 Abs 10 UStG.
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 10 UStG
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Zusammenfassung: Der UFS definiert den Begriff der " Großreparaturen" iSd § 12 Abs 10 UStG.
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 10 UStG
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