§ 9 Abs 3 ArbVG; § 10 ArbVG
Der Autor bespricht eine Entscheidung des OGH, in der dieser zur Auflösung der Kollision mehrerer Kollektivverträge in einem sogenannten Mischbetrieb mit einem nicht kollektivvertragsunterworfenen Betriebsbereich Stellung nahm und sich gegen eine analoge Zugrundelegung des § 9 Abs 3 ArbVG aussprach.