Zusammenfassung: Die Zulässigkeit der Inanspruchnahme des halben Est-Satzes für die Abfertigung eines selbständigen Geschäftsführers setzt die gleichzeitige Einstellung aller aktiven Erwerbstätigkeiten voraus.
Rechtsgrundlagen: § 22 EStG; § 37 Abs 5 Z 3 EStG