Art 9 Abs 2 lit e 6. MWSt-RL 77/388/EWG ; Art 6 6. MWSt-RL 77/388/EWG
Der EuGH prüft, ob der Erwerb von Standardsoftware und darauf folgende Anpassungsarbeiten bzw Vermögensverwaltungstätigkeiten durch Banken umsatzsteuerlich als einheitliche Leistung zu qualifizieren sind.