Zusammenfassung: Die GA erläutert, dass die Entlastung ausländischer Personenbeförderungsunternehmen von der Steuererklärungspflicht und von der Verpflichtung zur Entrichtung des Netto-Mehrwertsteuerbetrags, sofern der Jahresumsatz in Österreich 22000 Euro nicht übersteigt, den Vorgaben der 6. MWSt-RL 77/388/EWG widerspricht.