Zusammenfassung: Der GA prüft die Gemeinschaftsrechtskonformität der Anwendung eines gleichen einheitlichen Steuertarifs für die Besteuerung der Dividenden ansässiger und nicht ansässiger Gesellschaften und der Nichtanrechnung der im anderen Mitgliedsstaat eingehobenen Quellensteuer.
Rechtsgrundlagen: Art 73b Abs 1 EG-V; Art 56 Abs 1 EG