§ 11 Abs 14 UStG 1994
Eine Urkunde muss die Formalerfordernisse des § 11 Abs 1 UStG 1994 erfüllen, um als Rechnung qualifiziert werden zu können und ein Vorsteuerabzugsrecht zu rechtfertigen.
VwGH 02.03.2006, 2006/15/0022
§ 11 Abs 14 UStG 1994
Eine Urkunde muss die Formalerfordernisse des § 11 Abs 1 UStG 1994 erfüllen, um als Rechnung qualifiziert werden zu können und ein Vorsteuerabzugsrecht zu rechtfertigen.
VwGH 02.03.2006, 2006/15/0022