Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Bestimmung des umsatzsteuerlich relevanten Leistungszeitpunkts bei längerfristigen ärztlichen Dienstleistungen Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 1 UStG
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Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Bestimmung des umsatzsteuerlich relevanten Leistungszeitpunkts bei längerfristigen ärztlichen Dienstleistungen Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 1 UStG
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