§ 2 KVG
Direktleistungen von Treugebern können dem Treuhand-Gesellschafter zugerechnet werden und allenfalls der Gesellschaftsteuerpflicht unterliegen.
VwGH 23.11.2005, 2005/16/0040
§ 2 KVG
Direktleistungen von Treugebern können dem Treuhand-Gesellschafter zugerechnet werden und allenfalls der Gesellschaftsteuerpflicht unterliegen.
VwGH 23.11.2005, 2005/16/0040