Art 234 EG; Art 12 Mehrwertsteuerrichtlinie; § 12 dUstG; § 10 öUStG 1994
Dem Eugh wird die Frage vorgelegt, ob die Verbindung des Wasser-Verteilernetzes mit dem Grundstück des Eigentümers durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondertes Entgelt unter den Begriff " Lieferung von Wasser" iSd 6. Mehrwertsteuerrichtlinie fällt.