Zusammenfassung: Der GA prüft, ob die Ablehnung der Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben für beschränkt in Deutschland Steuerpflichtige und die damit verbundene Ungleichbehandlung von beschränkt und unbeschränkt Steuerpflichtigen mit gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben, konkret der Niederlassung- oder Kapitalverkehrsfreiheit, in Einklang steht.