Zusammenfassung: Der Beitritt eines zusätzlichen Pächters zu einem Pachtvertrag ist gebührenrechtlich als Neuabschluss des Vertrags zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 5 GebG
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Zusammenfassung: Der Beitritt eines zusätzlichen Pächters zu einem Pachtvertrag ist gebührenrechtlich als Neuabschluss des Vertrags zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 5 GebG
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