Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die Berechtigung der Niederlande, bei der Lieferung von Investitionsgütern eine von Art 11 der 6. MWSt-RL abweichende Umsatzsteuerbemessungsgrundlage zugrundezulegen.
Rechtsgrundlagen: Art 11 Teil A Abs 1 lit a 6. MWSt-RL