Zusammenfassung: Der Autor zeigt verschiedene Möglichkeiten zur Gebührenvermeidung und untersucht, ob der Verzicht auf eine Urkundenerrichtung, die schlüssige Annahme, Anwaltskorrespondenz oder die Aufzeichnung des mündlichen Vertragsabschlusses auf Video oder Tonband taugliche Methoden darstellen, um die Gebührenbelastung zu verringern.
Rechtsgrundlagen: § 33 GebG; § 15 GebG; § 18 GebG; § 22 BAO; § 863 ABGB; § 318 ZPO