§ 22 GebG; § 17 Abs 2 GebG
Der Autor analysiert den Prüfungsbeschluss des VfGH zur Überprüfung der Gesetzmäßigkeit der Gebührenbemessungsbestimmung des § 22 GebG und vertritt die Ansicht, dass die zwingende Zugrundelegung des Höchstbetrags weder mit dem Sachlichkeitsgebot noch dem Gleichheitsgrundsatz in Einklang zu bringen ist.