Zusammenfassung: Der Autor behandelt die Frage, in welchem Umfang der Erwerber infolge eines Betriebsübergangs für offene Forderungen der Arbeitnehmer haftet. Dabei nimmt er auch zur Abgrenzung zwischen Alt- und Neuschulden Stellung und beschreibt praktische Fälle, in denen das Übernahmesystem des § 3 AVRAG nicht zur Anwendung gelangt.
Rechtsgrundlagen: § 3 AVRAG; § 6 Abs 2 AVRAG; § 1409 ABGB; § 1 AVRAG