Zusammenfassung: Die Kommission macht eine Vertragsverletzungsklage gegen Schweden geltend aufgrund der Voraussetzung der Reinvestition des Verkaufserlöses oder der Ansässigkeit in Schweden für die Herabsetzung der Kapitalertragsteuerpflicht infolge von Eigenheimverkäufen.
Rechtsgrundlagen: Art 18 EG; Art 39 EG; Art 43 EG; Art 56 Abs 1 EG