Zusammenfassung: In dem Beitrag werden die SA des GA Tizzano in der Rs C-292/04 zusammengefasst, in der dieser zur Gemeinschaftsrechtskonformität des deutschen körperschaftsteuerlichen Anrechnungsmodells Stellung nimmt und erläutert, dass die ausschließliche Gewährung von Steuervergünstigungen für Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaft mit Sitz im ausschüttenden Mitgliedsstaat mit Art 56 und Art 58 nicht in Einklang steht..