Zusammenfassung: Der Autor definiert den Begriff der Befangenheit und veranschaulicht anhand praktischer Sachverhalte den Stellenwert der Unbefangenheit der Entscheidungsträger im Abgaben- und Verwaltungsverfahren.
Rechtsgrundlagen: § 7 AVG; § 72 FinStrG; 3 283 BAO; § 72 StGB